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Vertragspsychotherapie Siehe auch: Therapie - Formalitäten - Leistungsumfang - Gebühren: Wie läuft eine Therapie formal ab? Psychotherapie für Privatpatienten: Psychotherapeutische Leistungen für Privatpatienten werden nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) berechnet und können durch Vorlage der Rechnung / Gebührennote bei der privaten Krankenversicherung geltend gemacht werden. Für Selbstzahler entstehen ca. 100 Euro Gebühren pro therapeutischer Sitzung. Gesprächspsychotherapie: Gesprächspsychotherapie befindet sich derzeit in der Prüfung im Gemeinsamen Bundesausschuß und ist noch nicht als Kassenleistung zugelassen. Sie ist daher nur als Selbstzahlerleistung anbietbar. Beratung: Psychologische Beratung zählt zu den Selbstzahler-Leistungen. Gebühren für psychologische Beratungsleistungen, z. B. für Partnerschaftsberatung, werden von den Krankenversicherungen nicht getragen. |
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