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Vertragspsychotherapie

Für die Leistungen der (kogn.) Verhaltenstherapie, Rational-Emotiven-Therapie und in Verbindung mit obigen Verfahren auch für die klinische Hypnose, entstehen erwachsenen GKV-Versicherten hier keine weiteren Kosten, sie werden über Ihre Krankenversicherungskarte nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gegenüber Ihrer Krankenkasse geltend gemacht.

Siehe auch: Therapie - Formalitäten - Leistungsumfang - Gebühren: Wie läuft eine Therapie formal ab?

Psychotherapie für Privatpatienten:

Psychotherapeutische Leistungen für Privatpatienten werden nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) berechnet und können durch Vorlage der Rechnung / Gebührennote bei der privaten Krankenversicherung geltend gemacht werden. Für Selbstzahler entstehen ca. 100 Euro Gebühren pro therapeutischer Sitzung.

Gesprächspsychotherapie:

Gesprächspsychotherapie befindet sich derzeit in der Prüfung im Gemeinsamen Bundesausschuß und ist noch nicht als Kassenleistung zugelassen. Sie ist daher nur als Selbstzahlerleistung anbietbar.

Beratung:

Psychologische Beratung zählt zu den Selbstzahler-Leistungen. Gebühren für psychologische Beratungsleistungen, z. B. für Partnerschaftsberatung, werden von den Krankenversicherungen nicht getragen.

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