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Habe ich ein Recht auf Psychotherapie?
Psychotherapie zählt seit 1999 zum Grundleistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Daher haben Sie als GKV-Versicherte / Versicherter ein Anrecht auf psychotherapeutische Leistungen bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten und berechtigten Ärzten.
Ebenso ist Psychotherapie ein Bestandteil des Leistungskatalogs der Beihilfe, die Ihre Therapiekosten bei allen approbierten Psychotherapeuten und berechtigten Ärzten übernimmt.
Als Privatversicherte / -Versicherter ist es abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag, ob dort Psychotherapie als Versicherungsleistung aufgenommen wurde. Vor unserem Erstgespräch sollten Sie daher auf jeden Fall Ihren Versicherungsvertrag einsehen, sich ggf. auch mit Ihrer Versicherung besprechen.
Muß ich vorher zu einem Arzt oder die Krankenversicherung informieren?
Nein, Sie haben ein Direktzugangsrecht zum Psychotherapeuten und freie Psychotherapeutenwahl. Wenn Sie die Kosten von Ihrer GKV getragen haben möchten, so schränkt sich Ihre Therapeutenwahl allerdings auf die kassenzugelassenen Psychotherapeuten ein. Einen vorherigen Arztbesuch oder ein Attest benötigen Sie nicht.
Wie läuft eine Therapie formal ab?
Als Versicherte / Versicherter einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bringen Sie zu unserer ersten vereinbarten Sitzung Ihre Krankenversicherungschipkarte mit. Die Kosten der ersten Sitzungen, den sog. Sprechstunden und ggf. probatorischen Sitzungen, werden von Ihrer Kasse in jedem Fall übernommen.
Für Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) wurde der formale Ablauf vor Einleitung einer Psychotherapie seit  April 2017 in folgenden Schritten neu strukturiert:
1. Zunächst sind ein bis drei vorsondierende sog. Sprechstundensitzungen (neu) vorgesehen, in denen ein erstes Kennenlernen sowie ein Abklären stattfinden soll, ob Psychotherapie oder eine andere Art der Hilfe für Sie hilfreich und notwendig sein könnte.
2. Ist eine Verhaltenstherapie indiziert, so dienen die folgenden zwei bis vier sog. probatorischen Sitzungen zur vertieften Anamnese und Diagnose, der Klärung von Therapiezielen, der Entwicklung eines groben Therapieplanes. Sie sollen auch dazu dienen, heraus zu finden, ob wir gemeinsam ein vertrauensvolles und tragfähiges Arbeitsbündnis entwickeln können und es ihnen ermöglichen, für sich zu erfühlen und abzuklären, ob Sie sich hier gut aufgehoben fühlen.

Für Versicherte einer privaten Krankenversicherung sind bis zu fünf probatorische Sitzungen mit obigem Inhalt möglich (vorausgehende Sprechstunden sind hier bisher nicht vorgesehen). Es ist es ratsam, den eigenen Versicherungsvertrag vor unserem Erstgespräch zu prüfen ( s. o.) und Ihre Versicherung von Ihrer Psychotherapie-Absicht zu unterrichten, da viele PKVen nur dann die Behandlung tragen.
Wie viele Sitzungen brauche ich, bezahlt die Versicherung?
Eine von der GKV oder Beihilfe getragene Psychotherapie ist eine antrags- und gutachterpflichtige Leistung, daher muß nach der 4. bzw. 5. Sitzung ein Therapieantrag bei der Versicherung gestellt werden. Die dazu notwendigen Formblätter werden hier in der Praxis mit Ihnen zusammen ausgefüllt. Dabei entscheiden wir auch gemeinsam, wie viele Sitzungen zunächst beantrags werden sollen. Die Einzelheiten erkläre ich Ihnen hier im persönlichen Gespräch.
Ich möchte, kann Therapie nicht über eine Versicherung abwickeln, welche Kosten entstehen?
Die Therapiegebühren der GKV-Versicherten werden nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) berechnet und von der Kassenärztlichen Vereinigung gegenüber Ihrer Krankenkasse geltend gemacht.
Die Gebühren der PKV- und Beihilfeversicherten werden nach GOÄ/GOP berechnet und mit Rechnung zur Weitergabe an Ihre Versicherung geltend gemacht.
Für eine selbst getragene Psychotherapie entstehen Ihnen Kosten entsprechend der Gebührenodnung für Ärtze und Psychotherapeuten GOÄ/GOP, die Gebührenhöhe ist abhängig vom Einzelfall und liegt bei ca. 75-100 Euro/Sitzung.
In besonders gelagerten Fällen, kann eine Psychotherapie von ihrer Berufsgenossenschaft, der BFA, dem Weissen Ring oder nach dem Opferschutzgesetz getragen werden.

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