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Habe ich ein
Recht auf Psychotherapie?
Psychotherapie zählt seit 1999 zum
Grundleistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen
(GKV). Daher haben Sie als GKV-Versicherte / Versicherter
ein Anrecht auf psychotherapeutische Leistungen bei
kassenzugelassenen Psychotherapeuten und berechtigten
Ärzten.
Ebenso ist Psychotherapie ein Bestandteil des
Leistungskatalogs der Beihilfe, die Ihre Therapiekosten
bei allen approbierten Psychotherapeuten und berechtigten
Ärzten übernimmt.
Als Privatversicherte / -Versicherter ist es abhängig
von Ihrem Versicherungsvertrag, ob dort Psychotherapie
als Versicherungsleistung aufgenommen wurde. Vor unserem
Erstgespräch sollten Sie daher auf jeden Fall Ihren
Versicherungsvertrag einsehen, sich ggf. auch mit Ihrer
Versicherung besprechen.
Muß
ich vorher zu einem Arzt oder die Krankenversicherung
informieren?
Nein, Sie haben ein Direktzugangsrecht
zum Psychotherapeuten und freie Psychotherapeutenwahl.
Wenn Sie die Kosten von Ihrer GKV getragen haben
möchten, so schränkt sich Ihre Therapeutenwahl
allerdings auf die kassenzugelassenen Psychotherapeuten
ein. Einen vorherigen Arztbesuch oder ein Attest
benötigen Sie nicht.
Wie
läuft eine Therapie formal ab?
Als Versicherte / Versicherter einer gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) bringen Sie zu unserer ersten vereinbarten
Sitzung Ihre Krankenversicherungschipkarte mit. Die Kosten der ersten
Sitzungen, den sog. Sprechstunden und ggf. probatorischen Sitzungen,
werden von Ihrer Kasse in jedem Fall übernommen.
Für
Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) wurde der formale Ablauf vor
Einleitung einer Psychotherapie seit April 2017 in folgenden
Schritten neu strukturiert: 1. Zunächst sind ein bis drei vorsondierende sog.
Sprechstundensitzungen (neu) vorgesehen, in denen ein erstes Kennenlernen
sowie ein Abklären stattfinden soll, ob Psychotherapie oder eine andere
Art der Hilfe für Sie hilfreich und notwendig sein könnte. 2. Ist eine
Verhaltenstherapie indiziert, so dienen die folgenden zwei bis
vier sog. probatorischen Sitzungen zur vertieften Anamnese und Diagnose,
der Klärung von Therapiezielen, der Entwicklung eines groben Therapieplanes.
Sie sollen auch dazu dienen, heraus zu finden,
ob wir gemeinsam ein
vertrauensvolles und tragfähiges Arbeitsbündnis
entwickeln können und es ihnen ermöglichen,
für sich zu erfühlen und abzuklären, ob Sie sich hier
gut aufgehoben fühlen.
Für Versicherte einer privaten
Krankenversicherung sind bis zu fünf probatorische Sitzungen mit obigem
Inhalt möglich (vorausgehende Sprechstunden sind hier bisher nicht
vorgesehen). Es ist es ratsam, den eigenen
Versicherungsvertrag vor unserem Erstgespräch zu prüfen
( s. o.) und Ihre Versicherung von Ihrer
Psychotherapie-Absicht zu unterrichten, da viele PKVen
nur dann die Behandlung tragen.
Wie
viele Sitzungen brauche ich, bezahlt die Versicherung?
Eine von der GKV oder Beihilfe
getragene Psychotherapie ist eine antrags- und
gutachterpflichtige Leistung, daher muß nach der 4.
bzw. 5. Sitzung ein Therapieantrag bei der Versicherung gestellt
werden. Die dazu notwendigen Formblätter werden hier in
der Praxis mit Ihnen zusammen ausgefüllt. Dabei
entscheiden wir auch gemeinsam, wie viele Sitzungen
zunächst beantrags werden sollen. Die Einzelheiten
erkläre ich Ihnen hier im persönlichen Gespräch.
Ich
möchte, kann Therapie nicht über eine Versicherung
abwickeln, welche Kosten entstehen?
Die Therapiegebühren der
GKV-Versicherten werden nach dem Einheitlichen
Bewertungsmaßstab (EBM) berechnet und von der
Kassenärztlichen Vereinigung gegenüber Ihrer
Krankenkasse geltend gemacht.
Die Gebühren der PKV- und Beihilfeversicherten werden
nach GOÄ/GOP berechnet und mit Rechnung zur Weitergabe
an Ihre Versicherung geltend gemacht.
Für eine selbst getragene Psychotherapie entstehen Ihnen
Kosten entsprechend der Gebührenodnung für Ärtze und
Psychotherapeuten GOÄ/GOP, die Gebührenhöhe ist
abhängig vom Einzelfall und liegt bei ca. 75-100
Euro/Sitzung.
In besonders gelagerten Fällen, kann eine Psychotherapie
von ihrer Berufsgenossenschaft, der BFA, dem Weissen Ring
oder nach dem Opferschutzgesetz getragen werden.
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