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        Recht auf Psychotherapie?Psychotherapie zählt seit 1999 zum
        Grundleistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen
        (GKV). Daher haben Sie als GKV-Versicherte / Versicherter
        ein Anrecht auf psychotherapeutische Leistungen bei
        kassenzugelassenen Psychotherapeuten und berechtigten
        Ärzten.
 Ebenso ist Psychotherapie ein Bestandteil des
        Leistungskatalogs der Beihilfe, die Ihre Therapiekosten
        bei allen approbierten Psychotherapeuten und berechtigten
        Ärzten übernimmt.
 Als Privatversicherte / -Versicherter ist es abhängig
        von Ihrem Versicherungsvertrag, ob dort Psychotherapie
        als Versicherungsleistung aufgenommen wurde. Vor unserem
        Erstgespräch sollten Sie daher auf jeden Fall Ihren
        Versicherungsvertrag einsehen, sich ggf. auch mit Ihrer
        Versicherung besprechen.
 Muß
        ich vorher zu einem Arzt oder die Krankenversicherung
        informieren?Nein, Sie haben ein Direktzugangsrecht
        zum Psychotherapeuten und freie Psychotherapeutenwahl.
        Wenn Sie die Kosten von Ihrer GKV getragen haben
        möchten, so schränkt sich Ihre Therapeutenwahl
        allerdings auf die kassenzugelassenen Psychotherapeuten
        ein. Einen vorherigen Arztbesuch oder ein Attest
        benötigen Sie nicht.
 Wie
        läuft eine Therapie formal ab?Als Versicherte / Versicherter einer gesetzlichen 
		Krankenversicherung (GKV) bringen Sie zu unserer ersten vereinbarten 
		Sitzung Ihre Krankenversicherungschipkarte mit. Die Kosten der ersten 
		Sitzungen, den sog. Sprechstunden und ggf. probatorischen Sitzungen, 
		werden von Ihrer Kasse in jedem Fall übernommen.
 Für 
			Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) wurde der formale Ablauf vor 
		Einleitung einer Psychotherapie seit  April 2017 in folgenden 
		Schritten neu strukturiert:1. Zunächst sind ein bis drei vorsondierende sog. 
		Sprechstundensitzungen (neu) vorgesehen, in denen ein erstes Kennenlernen 
		sowie ein Abklären stattfinden soll, ob Psychotherapie oder eine andere 
		Art der Hilfe für Sie hilfreich und notwendig sein könnte.
 2. Ist eine 
		Verhaltenstherapie indiziert, so dienen die folgenden zwei bis 
		vier sog. probatorischen Sitzungen zur vertieften Anamnese und Diagnose, 
		der Klärung von Therapiezielen, der Entwicklung eines groben Therapieplanes. 
			Sie sollen auch dazu dienen, heraus zu finden, 
		ob wir gemeinsam ein
        vertrauensvolles und tragfähiges Arbeitsbündnis
        entwickeln können und es ihnen ermöglichen,
        für sich zu erfühlen und abzuklären, ob Sie sich hier
        gut aufgehoben fühlen.
 
 Für Versicherte einer privaten
        Krankenversicherung sind bis zu fünf probatorische Sitzungen mit obigem 
		Inhalt möglich (vorausgehende Sprechstunden sind hier bisher nicht 
		vorgesehen). Es ist es ratsam, den eigenen
        Versicherungsvertrag vor unserem Erstgespräch zu prüfen
        ( s. o.) und Ihre Versicherung von Ihrer
        Psychotherapie-Absicht zu unterrichten, da viele PKVen
        nur dann die Behandlung tragen.
 Wie
        viele Sitzungen brauche ich, bezahlt die Versicherung?Eine von der GKV oder Beihilfe
        getragene Psychotherapie ist eine antrags- und
        gutachterpflichtige Leistung, daher muß nach der 4.
        bzw. 5. Sitzung ein Therapieantrag bei der Versicherung gestellt
        werden. Die dazu notwendigen Formblätter werden hier in
        der Praxis mit Ihnen zusammen ausgefüllt. Dabei
        entscheiden wir auch gemeinsam, wie viele Sitzungen
        zunächst beantrags werden sollen. Die Einzelheiten
        erkläre ich Ihnen hier im persönlichen Gespräch.
 Ich
        möchte, kann Therapie nicht über eine Versicherung
        abwickeln, welche Kosten entstehen?Die Therapiegebühren der
        GKV-Versicherten werden nach dem Einheitlichen
        Bewertungsmaßstab (EBM) berechnet und von der
        Kassenärztlichen Vereinigung gegenüber Ihrer
        Krankenkasse geltend gemacht.
 Die Gebühren der PKV- und Beihilfeversicherten werden
        nach GOÄ/GOP berechnet und mit Rechnung zur Weitergabe
        an Ihre Versicherung geltend gemacht.
 Für eine selbst getragene Psychotherapie entstehen Ihnen
        Kosten entsprechend der Gebührenodnung für Ärtze und
        Psychotherapeuten GOÄ/GOP, die Gebührenhöhe ist
        abhängig vom Einzelfall und liegt bei ca. 75-100
        Euro/Sitzung.
 In besonders gelagerten Fällen, kann eine Psychotherapie
        von ihrer Berufsgenossenschaft, der BFA, dem Weissen Ring
        oder nach dem Opferschutzgesetz getragen werden.
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